Die verschiedenen Arten der Lebendspende werden international nach ethischen Gesichtspunkten kategorisiert.
Die Lebendspende wird aus ethischer Perspektive international (nach Daar) in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Man unterscheidet:
In Deutschland sind nach dem TPG nur die Lebendspenden der Kategorie I und IIa zulässig. Die Cross-over-Spende IIb und IIc ist Gegenstand einer aktuellen rechtlichen und ethischen Grundsatzdiskussion in Deutschland.
Die Formen IIb bis IVc werden in anderen Ländern kontrovers diskutiert und aus ethischer Perspektive nicht einheitlich bewertet.
Eindeutig weltweit geächtet und durch verschiedenen gesetzliche Regelungen verboten sind die Kategorien V und VI, die als Organhandel eingeordnet werden.