LebendspendeThemenEthik / OrganhandelEinteilung der Lebendspende
Wichtig!

Die verschiedenen Arten der Lebendspende werden international nach ethischen Gesichtspunkten kategorisiert.

Einteilung der Lebendspende

Die Lebendspende wird aus ethischer Perspektive international (nach Daar) in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Man unterscheidet:

  • Kategorie I: Verwandte Lebendspende
  • Kategorie IIa: Nicht-verwandte Lebendspende

 
In Deutschland sind nach dem TPG nur die Lebendspenden der Kategorie I und IIa zulässig. Die Cross-over-Spende IIb und IIc ist Gegenstand einer aktuellen rechtlichen und ethischen Grundsatzdiskussion in Deutschland. 

  • Kategorie IIb: Überkreuzspende (Cross-over-Spende)
  • Kategorie IIc: Pool-Überkreuzspende
  • Kategorie III: Anonyme Lebendspende
  • Kategorie IVa: Absicherungsmodell
  • Kategorie IVb: Entschädigungsmodell
  • Kategorie IVc: Anreiz- (oder Belohnungs)modell

Die Formen IIb bis IVc werden in anderen Ländern kontrovers diskutiert und aus ethischer Perspektive nicht einheitlich bewertet.

  • Kategorie V: kommerzialisierte Lebendspende: Organhandel
  • Kategorie VI: Kriminalisierte Lebendspende

Eindeutig weltweit geächtet und durch verschiedenen gesetzliche Regelungen verboten sind die Kategorien V und VI, die als Organhandel eingeordnet werden.

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