Der verbotene Organhandel ist sowohl für die Spender als auch für die Empfänger mit sehr hohen gesundheitlichen Risiken verbunden.
Organhandel ist weltweit geächtet und gesetzlich grundsätzlich verboten. Sowohl der Spender als auch der Empfänger einer Niere machen sich dadurch eindeutig strafbar. Leider wird trotz weltweit gültiger Rechtsvorschriften in verschiedenen Ländern illegal mit Organen gehandelt.
Betroffen sind vor allem arme Länder. Potentielle Spender werden häufig von organisierten kriminellen Vereinigungen angesprochen und zur Lebendspende überredet. Gegen einen geringen Geldbetrag lassen sich Menschen in wirtschaftlicher Not unter hohen gesundheitlichen Risiken eine Niere entnehmen. Die Spender leiden oft jahrelang unter den Folgen dieser rechtswidrigen Organspende.
Auch für die Empfänger birgt der illegale Organhandel enorme gesundheitliche Risiken. Nachuntersuchungen von illegalen Lebendspendeempfängern zeigen eine hohe Komplikationsrate und sehr niedrige Transplantatüberlebensraten.
Um den Organmangel auszugleichen, wird unter ethischen Gesichtspunkten nach Lösungen gesucht, um die Spendebereitschaft zu erhöhen.
Die Organtransplantation berührt ethische Grundfragen. Zentral ist hierbei das Problem des Ungleichgewichts von Organangebot und -nachfrage. Heute versterben Patienten auf der Warteliste zur Transplantation, weil die freiwillige Spendebereitschaft sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich nicht ausreicht, um die Angebotslücke in der Organtransplantation zu schließen.
Innerhalb der ethischen Diskussion werden zwei Lösungsansätze verfolgt:
Anreizsysteme, um die Möglichkeiten der Lebendspende auszubauen
Die Erhöhung der Spendebereitschaft ist ein wichtiges Ziel der Öffentlichkeitsarbeit. Die Diskussion umfasst die Vor- und Nachteile einer erweiterten Zustimmungs-, Widerspruchs- oder Informationslösung. Anreizsysteme mit dem Ziel einer Förderung und Ausweitung der Lebendspende werden vor allem international diskutiert: In den USA unterstützten einige Meinungsführer in der Transplantationsmedizin materielle oder immaterielle Gegenleistungen für den Empfänger (z. B. in Form von Absicherungs-, Entschädigungs- oder Anreiz- bzw. Belohnungsmodellen). Sie fordern institutionalisierte und regulierte Märkte der Organverteilung im Bereich der anonymisierten Lebendspende. Diese Ansätze werden in Deutschland heute abgelehnt und verstoßen gegen das deutsche Transplantationsgesetz.