Jeder Patient, der an einer klinischen Studie teilnimmt, hat besondere Rechte. Hierzu zählen:
- ausführliche Information über Zweck, Ablauf, Ziele sowie Vor- und Nachteile der Studie für den Patienten
- ein Ansprechpartner und betreuender Studienarzt
- eine Versicherung (Probandenversicherung)
- die Einhaltung des Datenschutzes aller persönlicher Krankheitsdaten
- ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ohne Angaben von Gründen
Zu den Pflichten zählen nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung durch den Patienten z.B.:
- das Erscheinen zu den vereinbarten Kontroll- und Untersuchungsterminen
- ein unverzüglicher Bericht über mögliche gesundheitliche Veränderungen oder andere Auffälligkeiten
- Information zu Befinden und Beschwerden des Patienten
Verantwortlich ist der zuständige Studienarzt. Daher sollte jeder Patient eine Adresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme im Notfall erhalten.