NierentransplantationGrundlagen & WissenOrganspende
Wichtig!

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist verantwortlich für alle notwendigen Maßnahmen in der ersten Phase einer Organtransplantation.
Die Organisation Eurotransplant vermittelt die entnommenen Organe.

Organspende in Deutschland

Die Organspende eines Verstorbenen ist ein gesetzlich geregelter, komplexer Prozess, an dem Angehörige, Ärzte und Pflegekräfte sowie verschiedene Einrichtungen organisatorsich beteiligt sind. In Deutschland werden jeden Tag etwa 11 Organe transplantiert (Niere, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse, Knochenmark u.a.). Seit 1963 wurden mehr als 70.000 Patienten mit einer Transplantation behandelt. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) übernimmt die wichtigsten Aufgaben bei der Organisation und Durchführung der Organtransplantation. Sie ist beteiligt bei der

  • Todesfeststellung des möglichen Spenders (Hirntoddiagnostik)
  • Beurteilung, ob ein Verstorbener als Organspender geeignet ist
  • Betreuung und Gesprächsführung mit den Angehörigen

Darüber hinaus organisieren die regionalen DSO-Mitarbeiter die Entnahme der Spenderorgane und deren Konservierung sowie die Durchführung der Transporte in die jeweiligen Transplantationszentren. Die Vermittlungsentscheidung, also welcher Patient welches Organ zugeteilt bekommt, liegt im Verantwortungsbereich der Organisation Eurotransplant.

Die Voraussetzungen für die Organentnahme bei einem hirntoten Organspender sind für Deutschland im Transplantationsgesetz von 1997 verbindlich festgelegt. Damit ein hirntoter, künstlich beatmeter Patient als Organspender infrage kommen kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Der endgültige und dauerhafte (irreversible) Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen (dies betrifft nicht nur die Funktion der Großhirnrinde wie Bewusstsein, sondern auch die Funktion des Stammhirns, in dem z.B. die Atmung gesteuert wird) muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst festgestellt sein. Der Organspender muss zu Lebzeiten der Spende zugestimmt haben (z.B. dokumentiert in einem Organspendeausweis). Wenn kein Organspendeausweis vorliegt (was leider meistens der Fall ist), werden die Angehörigen des Patienten befragt, ob der Betroffene nach ihrer Kenntnis einer Organspende zustimmen würde.

Wichtig!

Die Feststellung des Hirntodes wird mehrfach abgesichert. Erst dann dürfen - bei Vorliegen eines Organspendeausweises oder nach Zustimmung der Angehörigen - Organe entnommen werden.

Methoden zur Feststellung des Hirntodes

Hier werden mehrere Methoden angewandt.
Grundlage ist die klinische Diagnostik. Zwei verschiedene ärztliche Untersucher müssen den Hirntod des Organspenders diagnostizieren, indem sie verschiedene Reflexe untersuchen und den Ausfall der Atmung feststellen. Beide Ärzte dürfen nicht an der Organtransplantation beteiligt sein. Diese klinische Hirntoddiagnostik kann nach 12-72 Stunden wiederholt werden. Dann wird der Hirntod endgültig festgestellt. Diese Wartezeit kann unter bestimmten Umständen dann entfallen, wenn die klinische Hirntoddiagnostik durch den Nachweis ergänzt wird, dass die Durchblutung des Gehirns vollständig ausgefallen ist. Mit besonderen bildgebenden Verfahren kann der Ausfall der Gehirndurchblutung gemessen werden, z.B. mit Hilfe von:

  • Röntgen-Kontrastmitteln in Form einer Angiographie
  • radioaktiven Substanzen, die sich im Gehirn normalerweise anreichern

Ergänzend zu diesen Untersuchungen wird häufig noch eine Untersuchung der Hirnströme (EEG) durchgeführt, bei der sich beim Hirntoten eine Null-Linie dokumentieren lässt.

Nach endgültiger Feststellung des Hirntodes und Zustimmung der Angehörigen können dann beim hirntoten Organspender die Untersuchungen zur Eignung der verschiedenen Organe und zur Bestimmung der Blutgruppe und des Gewebetyps vorgenommen werden.

Wichtig!

Nach der endgültigen Feststellung des Hirntodes kann es beim Verstorbenen zu kurzen, ruckartigen Bewegungen kommen, die durch noch fortbestehende Reflexe ausgelöst werden.

Auch beim Hirntoten mit völligem Ausfall der Hirnfunktionen bestehen noch eine Reihe von Reflexen fort, die durch das Rückenmark verschaltet sind. Deshalb können auch beim Hirntoten einige Reflexe erhalten sein, von der Bewegung von Armen und Beinen bis hin zum Aufrichten des Oberkörpers. Das Auftreten dieser Reflexe führt immer wieder zu Irritationen bei Krankenhauspersonal, das mit dem Bild des Hirntodes nicht vertraut ist, und auch evtl. bei Angehörigen. Es ist aber eine Tatsache, dass seit Einführung der klinischen Hirntoddiagnostik in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts kein Fall bekannt geworden ist, bei dem mit diesem Vorgehen der Hirntod irrtümlicherweise festgestellt worden wäre.

Nach oben

Hilfe
Bestimmung der Nierenfunktion

Formeln und Rechner >>Mehr

Wichtige Informationen für den Umgang mit dem Nierenratgeber www.nierenratgeber.de ist ein Patienteninformationssystem. Es dient reinen Informationszwecken und ersetzt nicht die individuelle ärztliche Beratung und Betreuung des Patienten.
Vor der weiteren Benutzung des Patienteninformationssystems lesen Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Anleitungen: Wichtige allgemeine Hinweise Hinweise zum Umgang mit Medikamenten