NierentransplantationThemenErste VorbereitungenBlutgruppe

Blutgruppe

Wichtig!

Nur wenn die Blutgruppen von Spender und Empfänger miteinander verträglich sind, kann eine Transplantation durchgeführt werden. Andernfalls würde das Organ abgestoßen. Um eine gerechte Verteilung der Spenderorgane sicherzustellen, wird in den Europäischen Leitlinien das Prinzip der Blutgruppenidentität empfohlen.

Blutgruppenübereinstimmung

Eine Grundvoraussetzung für eine postmortale Nierentransplantation sollte eine Übereinstimmung der Blutgruppen von Spender und Empfänger sein. Jeder Patient hat in seinem Blut vorbestehende Antikörper gegen fremde Blutgruppen. Wird ein Organ einer fremden Blutgruppe einem Empfänger eingepflanzt, können diese vorbestehenden Antikörper das Organ angreifen und zu einer raschen (hyperakuten) Abstoßung führen. Um dies zu vermeiden, sollte die Übereinstimmung der Blutgruppen angestrebt werden (ABO-Blutgruppenmatch). Man spricht von Blutgruppenidentität, wenn Spender und Empfänger die gleiche Blutgruppe besitzen. Für eine Nierentransplantation reicht jedoch auch eine Blutgruppenkompatibilität: Hier vertragen sich beide Blutgruppen, sind jedoch verschieden (z. B. Spenderblutgruppe 0 als Universalspender für einen Empfänger der Blutgruppe B). 

Europäische Leitlinie: ABO-Blutgruppenmatching: (III.1.1)

Bei einer postmortalen Nierentransplantation sollte eine Übereinstimmung der Blutgruppen von Spender und Empfänger eingehalten werden.

Um eine ausgeglichene Verteilung der Spenderorgane zu gewährleisten, ist eine ABO-Identität bei der Verteilung der Organe anzustreben. Dies bedeutet, dass idealerweise ein Empfänger der Blutgruppe A auch eine Spenderniere der Blutgruppe A erhält. Grundsätzlich sind Organe von Spendern mit der Blutgruppe 0 bei allen anderen Blutgruppen (A, B und AB) einsetzbar ("Universalspendeorgane"). Um Verteilungsungerechtigkeiten bei den selteneren Blutgruppen auszugleichen, werden diese Organe auch für Blutgruppe B-Patienten eingesetzt.

Dennoch sollte das oben aufgeführte Prinzip der Blutgruppenidentität angestrebt werden. Sonst wären wiederum Empfänger mit der Blutgruppe 0 benachteiligt (Empfehlung Grad B: mittlere Evidenzstufe).

Wichtig!

Mit den Richtlinien der Bundesärztekammer sollen Verteilungsungerechtigkeiten vermieden werden. Daher soll die Auswahl der Empfänger nach dem Prinzip der Blutgruppenkompatibilität erfolgen.

Verfahrensregel zur Blutgruppenkompatibilität bei der Organverteilung

Nach den Richtlinien der Organtransplantation der Bundesärztekammer (Richtlinien zur Organtransplantation gemäß §16 TPG, geänderte Fassung vom 3.6.2005) sollten die Blutgruppen von Spender und Empfänger "kompatibel" (= verträglich) sein.

Um eine Benachteiligung bestimmter Blutgruppen zu vermeiden, folgt die Auswahl bzw. Verteilung nach folgender Regel:

  • Spenderorgane der Blutgruppe 0 können an Empfänger der Blutgruppe verteilt werden.
  • Spenderorgane der Blutgruppe A können an Empfänger der Blutgruppe A und AB verteilt werden.
  • Spenderorgane der Blutgruppe B können an Empfänger der Blutgruppe B und AB verteilt werden.
  • Spenderorgane der Blutgruppe AB können an Empfänger der Blutgruppe AB verteilt werden.
Hilfe
Weiterführende Informationen

ABO-inkompatible Nierentransplantation

HLA-System

Crossmatch

CMV-Status

Kontraindikationen

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