Gründe, die gegen eine Transplantation sprechen, sind bestimmte vorbestehende Krankheiten oder eine fehlende Bereitschaft des Patienten zur Zusammenarbeit mit dem Arzt.
Eine postmortale Nierentransplantaton kommt für einen Empfänger nicht in Betracht, wenn das Risiko der Operation selbst zu hoch ist oder andere wichtige Gründe aus ärztlicher Sicht gegen eine Transplantation sprechen.
Der Empfänger muss somit "operabel" sein. Es dürfen beim Patienten auch keine Erkrankungen vorliegen, die durch eine abwehrschwächende Therapie (als notwendige Immunsuppression nach der Transplantation) zu einer dramatischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen oder die Lebenserwartung des Patienten verkürzen.
Hierzu kann eine nicht ausreichend behandelbare koronare Herzerkrankung oder eine nicht beherrschbare versteckte Infektion im Körper zählen. Auch ein nicht ausbehandeltes Tumorleiden (Malignom) kann absolut gegen eine Durchführung der Transplantation beim Empfänger sprechen. Darüber hinaus kann eine bestehene Drogenabhängigkeit einer Transplantation entgegenstehen.
Wichtig ist auch die Compliance des Patienten: Hält der Patient sich nicht an ärztlichen Rat, ist der Erfolg einer Transplantation grundlegend gefährdet. In diesem Fall kommt eine Nierentransplantation nicht infrage.
Die Voruntersuchungen des Empfängers dienen dazu, Gründe aufzudecken, die gegen eine Nierentransplantation sprechen könnten (Kontraindikationen). Nur so kann der Patient vor einem individuell möglicherweise zu hohen Risiko durch die Transplantation geschützt werden.
Grundsätzlich sollte bei jedem Dialysepatienten geprüft werden, ob eine Nierentransplantation infrage kommt, da die Nierentransplantation ein besseres Überleben und eine bessere Lebensqualität im Vergleich zur Dialyse aufweist (Empfehlung Grad A: höchste Evidenzstufe). Eine Langzeitdialyse oder früher abgelaufene wiederholte Infektionen sind kein Ausschlusskriterium für eine Nierentransplantation. Auch ausgeheilte bösartige Tumoren (Malignome) oder Herz-Kreislauferkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen) sind keine absolute Gegenanzeige für eine Nierentransplantation (Empfehlung Grad B: mittlere Evidenzstufe). Eine psychologische Untersuchung der Transplantkandidaten ist sinnvoll, um zu prüfen, ob sich ein Patient streng an die Richtlinien des Arztes hält (Compliance). (Empfehlung Grad B: mittlere Evidenzstufe).
Unkontrolliertes Malignom |
Nicht behandelte HIV-Erkrankung |
unkontrollierte systemische Infektion |
Erkrankungen mit Lebenserwartung weniger als 2 Jahre |