NierentransplantationThemenRisiken & Aufklärung

Risiken & Aufklärung

Wichtig!

Jeder Transplantation muss ein offenes Gespräch zwischen Arzt und Patient vorausgehen, in dem alle Risiken des Eingriffs besprochen werden.

Die Aufklärung ist eine zentrale ärztliche Aufgabe und Pflicht vor einer Nierentransplantation. Der Patient als Empfänger sollte über die Vor- und Nachteile einer Nierentransplantation aufgeklärt werden. Die Aufklärung sollte alle wesentlichen Risiken einer Transplantation nennen und die möglichen Langzeitfolgen beim Empfänger in verständlicher Weise darstellen.

Inhalt der Aufklärung

Es gibt kein festgelegtes Inhaltsverzeichnis für die Aufklärung vor einer Nierentransplantation. Die Aufklärungsformulare in den verschiedenen Transplantationszentren unterscheiden sich in einzelnen Punkten. Entscheidend ist das persönliche Arzt-Patient-Gespräch vor einer Nierentransplantation. Alle wesentlichen Risiken der Operation und der Langzeitkomplikationen sollten offen mit dem Patienten besprochen werden. Der Patient muss sich eigenständig und nach freiem Willen in Kenntnis der Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind, für oder gegen eine Transplantation entscheiden.

Wichtige Aspekte des Aufklärungsgesprächs

Wichtig!

Es gibt eine Reihe von Komplikationen, die nach einer Nierentransplantation in seltenen Fällen auftreten können. Dazu kommt ein erhöhtes Krebsrisiko durch die abwehrschwächenden Medikamente.

Einige wichtige Punkte sollten mit dem Patienten in einem persönlichen Aufklärungsgespräch angesprochen werden. Hierbei handelt es sich um sehr seltene Ereignisse und Komplikationen einer Nierentransplantation, wobei die nachfolgende Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:

  • Gefahr von Blutungen, die auch eine erneute Operation und/oder die Gabe von Blut oder Blutprodukten notwendig machen können
  • Übertragung von Infektionen durch die Gabe von Blutprodukten (z.B. HIV, Hepatitis)
  • Übertragung von Infektionen durch das Transplantat selbst
  • Verletzung anliegender Organe (z.B Darm oder, bei Männern, der Samenstrang)
  • Verschluss des Dialyse-Shunts durch eine Thrombose
  • Verschluss der Bein- und/oder Beckenvenen mit der Gefahr einer Blutgerinnselbildung und Lungenembolie
  • Herzrhythmusstörungen
  • Allergische Reaktionen
  • Durchblutungsstörungen der Transplantatniere oder der Beine durch Blutgerinnsel (im schwersten Fall mit der Komplikation einer "Schaufensterkrankheit" bis hin zu einer Amputation);
  • Abstoßungsreaktionen des Körpers gegen das Transplantat mit der Gefahr des Organverlustes
  • Nebenwirkung durch die abwehrschwächenden Medikamente (Immunsuppressiva) mit einer allgemein erhöhten Infektionsanfälligkeit (z.B. Lungenentzündung, Blutvergiftung, virale Infektionen [Cytomegalieinfektion] oder Pilzinfektion)
  • Störungen der Blutbildung durch Medikamente

Grundsätzlich können alle auftretenden Komplikationen bei unglücklicher Verkettung von Umständen lebensbedrohlichen Charakter annehmen und auch tödlich enden. Wichtig ist auch, dass im Vergleich zur Normalbevölkerung das Langzeitrisiko, im Laufe des Lebens eine bösartige Krebserkrankung zu erleiden unter der Therapie mit abwehrschwächenden Medikamenten statistisch messbar erhöht ist (dies betrifft vor allem bestimmte Formen von Hautkrebs und Lymphdrüsenkrebs). Die hier aufgeführten Punkte sollen nicht zu einer Verunsicherung des Patienten führen. Dennoch müssen diese Risiken in einem individuellen Arzt-Patient-Gespräch im einzelnen besprochen und erklärt werden.

Europäische Leitlinie: Informationen für den Empfänger (I.3)

Wichtig!

Gemäß den Europäischen Leitlinien soll der Patient aufgeklärt werden über Risiken, Spenderkriterien und Qualität des Spenderorgans.

Der Patient sollte eine umfassende Aufklärung über das Auftreten von Erkrankungen (Morbidität) und die Sterblichkeit (Mortalität) nach einer Nierentransplantation erhalten. Darüber hinaus sollte der Patient über die Qualität des Spendeorgans informiert werden.
Der Patient sollte wissen, ob er ein so genanntes "marginales Organ" angeboten bekommt (Empfehlung Grad C: Expertenevidenz).

Eine Untersuchung und Prüfung des Empfängers sollte erst nach einer Aufklärung des Patienten erfolgen. Willigt der Patient in eine Nierentransplantation ein, so kann er/sie in die Warteliste aufgenommen werden (Empfehlung Grad C: Expertenevidenz). Der Empfänger muss vorher und zum Zeitpunkt des Organangebots über alle wesentlichen Merkmale des Spenders (alle wichtigen Spenderkriterien) informiert werden und dann sein Einverständnis erklären (Empfehlung Grad C: Expertenevidenz).

Hilfe
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