Angesichts der vielen Belastungen, die eine chronische Nierenerkrankung mit sich bringt, sollte der Patient alle Möglichkeiten der Entlastung, die der Staat vorsieht, für sich in Anspruch nehmen.
Die Erwerbsminderungsrente (seit 2001) bietet die Chance, für Menschen mit Behinderung nicht vollständig und unwiederbringlich aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Die Teilberentung ermöglicht eine Teilzeit-Beschäftigung bei gleichzeitig anteilig gezahlter Rente. Dabei hat der Berufstätige die Möglichkeit seine Arbeitsbelastung zu senken. Weniger Krankheitstage, besseres Zeitmanagement mit der Dialyse, bedeuten weniger Stress und mehr Lebensqualität. Andererseits gibt Arbeit gibt dem Menschen Identität und Wert und sozialrechtliche Ansprüche werden weiter aufgebaut.
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) richtet sich nach dem gesundheitlichen Leistungsvermögen:
Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden / Tag: volle EM-Rente
Arbeitsfähigkeit mind. 3, aber weniger als 6 Stunden / Tag: halbe EM-Rente
Arbeitsfähigkeit über 6 Stunden / Tag: kein Anspruch auf EM-Rente
Ist es dem Dialysepatienten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, für seinen
Lebensunterhalt selbst aufzukommen, kann er verschiedene Geldleistungen in Anspruch nehmen.
• Krankengeld
• Arbeitslosengeld
• Rente
• Grundsicherung
Krankengeld
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Erkrankung nach Ablauf der Lohnfortzahlung
In Höhe von 70% des Regelentgelts aber maximal 90% des Nettoentgelts
für längstens 78 Wochen in einem Zeitraum von 3 Jahren.
Arbeitslosengeld
Seit 2005 haben alle Erwerbsfähigen und ihre Angehörigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie im Alter zwischen 15 und 65 Jahren sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und wirtschaftlich hilfebedürftig sind.
Als hilfebedürftig gilt, wer seinen Bedarf und den Bedarf seiner Angehörigen nicht aus eigenen Mitteln decken kann, so insbesondere durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit und aus Einkommen und Vermögen, und dabei auch von dritter Seite keine Hilfe erhält.
Vorgezogene Altersrente
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf vorgezogene Altersrente ab 63 Jahre (übliche Altersrente derzeit ab 65 Jahre)
Hinzuverdienst: maximal 345 Euro/Monat
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Leistung und wird an Personen gezahlt, die entweder mindestens 65 Jahre alt oder über 18 Jahre und voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können.
Die Pflegeversicherung tritt dann ein, wenn neben der Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen stellt auf Antrag die entsprechende Pflegestufe I, II oder III fest. Die monatlichen Zahlungen des Pflegegeldes für die regelmäßig durch Angehörige, Freunde oder Bekannte geleistete Pflege belaufen sich je nach Pflegestufe auf 215,- oder 420,- bzw. 675,- € pro Monat. Die Sätze steigen auf 420,-, 980,- maximal 1.470,- € monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird.
Umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung enthält auch die kostenfrei erhältliche Broschüre "Die Pflege-Versicherung" des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit.
Soweit eine Lebensversicherung besteht, ist hieran häufig eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeschlossen. Bei den meisten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen besteht Anspruch auf die versicherte Rente, wenn die Fähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zumindest 50% nicht mehr auszuüben.