Ein Antrag auf Schwerbehinderung kann bei den Versorgungsämtern gestellt werden. Dialysepatienten werden vom Gesetzgeber nach dem Schwerbehindertenrecht unter besonderen Schutz stellt.
In der Regel erhält ein Dialysepatient einen Grad der Behinderung (GdB) von 100%. Die Schwerbehinderung kann lebenslang auch nach der Transplantation bestehen bleiben (z.B. ab GdB 50%). Eine chronische Niereninsuffizienz mit dauerhaft erhöhten Serumkreatinin zwischen 4-8 mg/dl führt in der Regel zu einer Einstufung zwischen 50% bis 70%.
Folgende Merkzeichen vergeben zusätzlich vergeben:
G =gehbehindert
aG =außergewöhnlich gehbehindert
Gl =gehörlos
H =hilflos
Gl =blind
RF =Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Nach der Diagnose einer chronischen Nierenerkrankung kann der Patient einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt stellen.
Vergünstigungen
Es gibt eine Reihe von Vergünstigungen, die aufgrund des Schwerbehindertenstatus zum Tragen kommen und teilweise auch auf einen Lebenspartner übertragbar sind.
Besondere Rechte für Berufstätige (>>mehr):