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Schwerbehinderung

Ein Antrag auf Schwerbehinderung kann bei den Versorgungsämtern gestellt werden. Dialysepatienten werden vom Gesetzgeber nach dem Schwerbehindertenrecht unter besonderen Schutz stellt.

In der Regel erhält ein Dialysepatient einen Grad der Behinderung (GdB) von 100%. Die Schwerbehinderung kann lebenslang auch nach der Transplantation  bestehen bleiben (z.B. ab GdB 50%). Eine chronische Niereninsuffizienz mit dauerhaft erhöhten Serumkreatinin zwischen 4-8 mg/dl führt in der Regel zu einer Einstufung zwischen  50% bis 70%.

Folgende  Merkzeichen vergeben zusätzlich vergeben:
G   =gehbehindert
aG =außergewöhnlich gehbehindert
Gl  =gehörlos
H   =hilflos
Gl  =blind
RF =Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Nach der Diagnose einer chronischen Nierenerkrankung kann der Patient einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

Vergünstigungen

Es gibt eine Reihe von Vergünstigungen, die aufgrund des Schwerbehindertenstatus zum Tragen kommen und teilweise auch auf einen Lebenspartner übertragbar sind.

  • KfZ-Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung
  • Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
  • Private Fahrten können beim Finanzamt geltend bemacht werden (z. B. ab GdB 80: 3000km/Jahr)
  • Freibetrag beim Wohngeld
  • Ermäßigungen bei öffentlichen Veranstaltungen, Handyverträgen, Automobilclubs, Neuwagenkauf (www.bbab.de)
  • Bevorzugter Service bei öffentlichen Dienststellen
  • Vergünstigungen bei öffentlichen Veranstaltungen

 

Besondere Rechte für Berufstätige (>>mehr):

  • erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
  • Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage
  • Hilfestellung der Hauptfürsorgestellen (Versorgungsamt) bei einer notwendigen Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Keine Überstunden
Hilfe
Wichtige Informationen für den Umgang mit dem Nierenratgeber www.nierenratgeber.de ist ein Patienteninformationssystem. Es dient reinen Informationszwecken und ersetzt nicht die individuelle ärztliche Beratung und Betreuung des Patienten.
Vor der weiteren Benutzung des Patienteninformationssystems lesen Sie bitte unbedingt die nachfolgenden Anleitungen: Wichtige allgemeine Hinweise Hinweise zum Umgang mit Medikamenten